Nicht zuletzt aufgrund dieser Erkenntnis hat der Bundesrat am 24. Februar 2021 beschlossen, dass sich etablierte Selbsthilfegruppen in den Bereichen «Suchtbekämpfung» und «psychische Gesundheit» bis maximal 10 Personen wieder physisch treffen können, sofern virtuelle Treffen nicht möglich sind (Covid-19-Verordnung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. i).
Dank dieser Bestimmung auf Bundesebene dürfen sich unsere bestehenden Gruppen unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder treffen.
Weiterhin gilt:
Für Virtuelle Selbsthilfegruppentreffen finden Sie auf der Website unseres Dachverbandes zahlreiche Materialien und Unterstützungshilfen. Wir unterstützen Sie gerne per Mail oder unter Telefon 061 689 90 90.